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   OVG Saarland, 15.11.2021 - 2 A 198/21   

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OVG Saarland, 15.11.2021 - 2 A 198/21 (https://dejure.org/2021,46902)
OVG Saarland, Entscheidung vom 15.11.2021 - 2 A 198/21 (https://dejure.org/2021,46902)
OVG Saarland, Entscheidung vom 15. November 2021 - 2 A 198/21 (https://dejure.org/2021,46902)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11

    Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht;

    Auszug aus OVG Saarland, 15.11.2021 - 2 A 198/21
    Auch die Ablehnung eines formell ordnungsgemäßen und damit prozessrechtlich beachtlichen Beweisantrags verletzt nur dann die Verfahrensgarantie des rechtlichen Gehörs im Sinne von § 138 Nr. 3 VwGO, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet, [vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 21.5.2019 - 1 B 42.19 -, juris; sowie Urteil vom 4.10.2012 - 1 C 13.11 - BVerwGE 144, 230] wenn also ein Beweisantrag durch das Gericht in willkürlicher Weise als unerheblich qualifiziert wird und die Ablehnung unter keinem denkbaren Ansatz rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht.
  • BVerfG, 22.05.2015 - 1 BvR 2291/13

    Im Ergebnis erfolglose Verfassungsbeschwerde, weil angegriffene Entscheidung

    Auszug aus OVG Saarland, 15.11.2021 - 2 A 198/21
    7 [vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 22.5.2015 - 1 BvR 2291/13 -, juris] Letzteres ist hier der Fall, wie die Darlegungen des Verwaltungsgerichts in der Begründung für die Ablehnung des Antrags, die hier nicht wiederholt werden müssen, deutlich zeigen.
  • OVG Saarland, 17.06.2021 - 2 A 48/21

    Zulässigkeit begünstigter Vorhaben im Außenbereich (ehemaliges Forsthaus)

    Auszug aus OVG Saarland, 15.11.2021 - 2 A 198/21
    [vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.6.2021 - 2 A 48/21 -, wonach eine Rechtssache nur dann eine "besondere" Schwierigkeit hat, wenn sich den Darlegungen des die Zulassung begehrenden Beteiligten entnehmen lässt, dass sich der zu entscheidende Fall in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht von dem Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitfälle deutlich nach oben abhebt und dass es auf die schwierigen Fragen für die Entscheidung auch ankommt].
  • BVerwG, 21.05.2019 - 1 B 42.19

    Prüfung einer Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör; Vorliegen eines

    Auszug aus OVG Saarland, 15.11.2021 - 2 A 198/21
    Auch die Ablehnung eines formell ordnungsgemäßen und damit prozessrechtlich beachtlichen Beweisantrags verletzt nur dann die Verfahrensgarantie des rechtlichen Gehörs im Sinne von § 138 Nr. 3 VwGO, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet, [vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 21.5.2019 - 1 B 42.19 -, juris; sowie Urteil vom 4.10.2012 - 1 C 13.11 - BVerwGE 144, 230] wenn also ein Beweisantrag durch das Gericht in willkürlicher Weise als unerheblich qualifiziert wird und die Ablehnung unter keinem denkbaren Ansatz rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht.
  • OVG Saarland, 25.05.2009 - 3 A 281/09

    Erteilung eines Jagdscheins; Erfordernis eines Antrags bei der Ausgangsbehörde

    Auszug aus OVG Saarland, 15.11.2021 - 2 A 198/21
    [vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.5.2009 - 3 A 281/09 -, bei Juris].
  • OVG Saarland, 19.08.2021 - 2 A 157/21

    Zum Darlegungserfordernis im Zulassungsverfahren

    Auszug aus OVG Saarland, 15.11.2021 - 2 A 198/21
    [vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 19.8.2021 - 2 A 157/21 -, bei Juris] Es ist insbesondere nicht Aufgabe des Oberverwaltungsgerichts, aus einem Gemenge von Darlegungen in der Form einer Berufungsbegründung, die ohne Bezug konkret zu einem der Zulassungstatbestände des § 124 Abs. 2 VwGO vorgebracht werden, mit Auslegungsaufwand zu ermitteln, welcher Teilaspekt des Vorbringens sich welchem Zulassungsgrund zuordnen lässt.
  • OVG Saarland, 06.02.2020 - 2 A 145/19

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung eines Beweisantrages im

    Auszug aus OVG Saarland, 15.11.2021 - 2 A 198/21
    [vgl. dazu etwa OVG Saarlouis, Beschluss vom 6.2.2020 - 2 A 145/19 -, AuAS 2020, 70] Von einer "Willkür" in dem Sinne kann insbesondere nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Rechtsauffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt.
  • OVG Saarland, 06.08.2021 - 2 A 381/20

    Berufungszulassungsantrag; Irak; grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus OVG Saarland, 15.11.2021 - 2 A 198/21
    Weil darüber hinaus bereits die Anforderungen an die Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung der Sache (§ 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) nicht erfüllt sind [vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.8.2021 - 2 A 381/20 -, juris, m.w.N.] und eine solche auch in der Sache schon mit Blick auf die starke Einzelfallbezogenheit nicht ansatzweise erkennbar ist, hat der Kläger im Ergebnis keinen Grund für die von ihm beantragte Zulassung der Berufung im Sinne des § 124 Abs. 2 VwGO dargelegt.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.2023 - 13 S 1640/22

    Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung - Anordnung einer Fahrradstraße

    Es ist weder Aufgabe des Gerichts, sich aus dem Gesamtvortrag des Rechtsmittelführers die Begründungsteile herauszusuchen, die zur Begründung des Zulassungsantrags geeignet sein könnten, noch sonst eine gemessen an den gesetzlichen Erfordernissen unzureichende Darlegung zu kompensieren (zum Ganzen vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.08.2010 - 1 BvR 2309/09 - juris Rn. 10 ff.; OVG Saarland, Beschluss vom 15.11.2021 - 2 A 198/21 - juris Rn. 6; BayVGH, Beschluss vom 21.02.2020 - 24 ZB 19.2526 - juris Rn. 2; Rudisile in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, VwGO § 124a Rn. 91 f.; Kuhlmann in Wysk, VwGO, 3. Aufl., § 124a Rn. 44; Stuhlfauth in Bader/Funke-Kaiser/von Albedyll, VwGO, 8. Aufl., § 124a Rn. 80 f.).
  • OVG Saarland, 29.09.2022 - 2 A 124/22

    Weitergabe personenbezogener Daten einer Beschäftigten im öffentlichen Dienst

    Da die Klägerin in der Begründung ihres Zulassungsantrags hinsichtlich der Übermittlung von Daten an ihre Beschäftigungsstelle lediglich unter Wiederholung ihres erstinstanzlichen Vorbringens in der Art einer Berufungsbegründung [vgl. hierzu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 15.11.2021 - 2 A 198/21 -, bei Juris, wonach das Darlegungsgebot im Zulassungsverfahren nach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO erfordert, dass sich der jeweilige Antragsteller inhaltlich mit der angegriffenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts und auch mit der sie tragenden Begründung auseinandersetzt und es außerdem nicht die Aufgabe des Oberverwaltungsgerichts ist, aus einem Gemenge von Darlegungen in der Form einer Berufungsbegründung mit Auslegungsaufwand zu ermitteln, welcher Aspekt des Vorbringens sich welchem Zulassungsgrund zuordnen lassen könnte] erneut eine Verletzung ihres Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 1, 2 GG) reklamiert, sich aber nicht ansatzweise mit der ausführlichen Begründung der erstinstanzlichen Entscheidung zu den gesetzlichen Grundlagen für die Berechtigung der Weitergabe von Daten auseinandersetzt, muss darauf hier nicht eingegangen werden.
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   OVG Saarland, 11.11.2021 - 2 A 198/21   

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https://dejure.org/2021,46969
OVG Saarland, 11.11.2021 - 2 A 198/21 (https://dejure.org/2021,46969)
OVG Saarland, Entscheidung vom 11.11.2021 - 2 A 198/21 (https://dejure.org/2021,46969)
OVG Saarland, Entscheidung vom 11. November 2021 - 2 A 198/21 (https://dejure.org/2021,46969)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darlegungsgebot; Einweisung; Nebenkosten; Nutzungsentgelt; Nutzungsgebühren; Obdachlosenwohnung; Obdachlosigkeit; Zumutbarkeit; Nutzungsentgelt für Obdachlosenunterkunft

  • rechtsportal.de

    Verpflichtung zur Zahlung eines Nutzungsentgelts für eine Obdachlosenunterkunft

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11

    Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht;

    Auszug aus OVG Saarland, 11.11.2021 - 2 A 198/21
    Auch die Ablehnung eines formell ordnungsgemäßen und damit prozessrechtlich beachtlichen Beweisantrags verletzt nur dann die Verfahrensgarantie des rechtlichen Gehörs im Sinne von § 138 Nr. 3 VwGO , wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet, vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 21.5.2019 - 1 B 42.19 -, juris; sowie Urteil vom 4.10.2012 - 1 C 13.11 - BVerwGE 144, 230 < schließen wenn also ein Beweisantrag durch das Gericht in willkürlicher Weise als unerheblich qualifiziert wird und die Ablehnung unter keinem denkbaren Ansatz rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht.
  • BVerfG, 22.05.2015 - 1 BvR 2291/13

    Im Ergebnis erfolglose Verfassungsbeschwerde, weil angegriffene Entscheidung

    Auszug aus OVG Saarland, 11.11.2021 - 2 A 198/21
    vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 22.5.2015 - 1 BvR 2291/13 -, juris < schließen Letzteres ist hier der Fall, wie die Darlegungen des Verwaltungsgerichts in der Begründung für die Ablehnung des Antrags, die hier nicht wiederholt werden müssen, deutlich zeigen.
  • OVG Saarland, 17.06.2021 - 2 A 48/21

    Zulässigkeit begünstigter Vorhaben im Außenbereich (ehemaliges Forsthaus)

    Auszug aus OVG Saarland, 11.11.2021 - 2 A 198/21
    vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.6.2021 - 2 A 48/21 -, wonach eine Rechtssache nur dann eine "besondere" Schwierigkeit hat, wenn sich den Darlegungen des die Zulassung begehrenden Beteiligten entnehmen lässt, dass sich der zu entscheidende Fall in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht von dem Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitfälle deutlich nach oben abhebt und dass es auf die schwierigen Fragen für die Entscheidung auch ankommt < schließen.
  • BVerwG, 21.05.2019 - 1 B 42.19

    Prüfung einer Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör; Vorliegen eines

    Auszug aus OVG Saarland, 11.11.2021 - 2 A 198/21
    Auch die Ablehnung eines formell ordnungsgemäßen und damit prozessrechtlich beachtlichen Beweisantrags verletzt nur dann die Verfahrensgarantie des rechtlichen Gehörs im Sinne von § 138 Nr. 3 VwGO , wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet, vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 21.5.2019 - 1 B 42.19 -, juris; sowie Urteil vom 4.10.2012 - 1 C 13.11 - BVerwGE 144, 230 < schließen wenn also ein Beweisantrag durch das Gericht in willkürlicher Weise als unerheblich qualifiziert wird und die Ablehnung unter keinem denkbaren Ansatz rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht.
  • OVG Saarland, 25.05.2009 - 3 A 281/09

    Erteilung eines Jagdscheins; Erfordernis eines Antrags bei der Ausgangsbehörde

    Auszug aus OVG Saarland, 11.11.2021 - 2 A 198/21
    vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.5.2009 - 3 A 281/09 -, bei Juris < schließen.
  • OVG Saarland, 19.08.2021 - 2 A 157/21

    Zum Darlegungserfordernis im Zulassungsverfahren

    Auszug aus OVG Saarland, 11.11.2021 - 2 A 198/21
    vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 19.8.2021 - 2 A 157/21 -, bei Juris < schließen Es ist insbesondere nicht Aufgabe des Oberverwaltungsgerichts, aus einem Gemenge von Darlegungen in der Form einer Berufungsbegründung, die ohne Bezug konkret zu einem der Zulassungstatbestände des § 124 Abs. 2 VwGO vorgebracht werden, mit Auslegungsaufwand zu ermitteln, welcher Teilaspekt des Vorbringens sich welchem Zulassungsgrund zuordnen lässt.
  • OVG Saarland, 06.02.2020 - 2 A 145/19

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung eines Beweisantrages im

    Auszug aus OVG Saarland, 11.11.2021 - 2 A 198/21
    vgl. dazu etwa OVG Saarlouis, Beschluss vom 6.2.2020 - 2 A 145/19 -, AuAS 2020, 70 < schließen Von einer "Willkür" in dem Sinne kann insbesondere nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Rechtsauffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt.
  • OVG Saarland, 06.08.2021 - 2 A 381/20

    Berufungszulassungsantrag; Irak; grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus OVG Saarland, 11.11.2021 - 2 A 198/21
    Weil darüber hinaus bereits die Anforderungen an die Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung der Sache (§ 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ) nicht erfüllt sind vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.8.2021 - 2 A 381/20 -, juris, m.w.N. < schließen und eine solche auch in der Sache schon mit Blick auf die starke Einzelfallbezogenheit nicht ansatzweise erkennbar ist, hat der Kläger im Ergebnis keinen Grund für die von ihm beantragte Zulassung der Berufung im Sinne des § 124 Abs. 2 VwGO dargelegt.
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